D&O / MANAGERHAFTPFLICHT
Verantwortung tragen. Haftungsrisiken richtig einordnen.
Unternehmensentscheidungen tragen Verantwortung – persönliche und unternehmerische Haftungsebenen können auseinanderfallen. D&O ist keine Standardlösung für jeden Betrieb: Unternehmensstruktur, Rolle und Entscheidungsbefugnisse müssen betrachtet werden. Primus ordnet Managerhaftpflicht im Maklerrahmen ein – persönlich in Hennef, Vettelschoß oder digital.
Persönliche Gewerbeberatung · vor Ort oder digital

Persönliche Gewerbeberatung mit Marktzugang
Seit über 30 Jahren begleitet Primus Unternehmen in der Region – mit persönlicher Beratung, Versichererbreite und strukturierter Einordnung von Management- und Organrisiken.
30 Jahre Primus
Erfahrung in der Beratung von Betrieben – nah an Entscheidungsstrukturen, Rechtsformen und betrieblicher Organisation.
Persönlich & digital
Termine in Hennef und Vettelschoß oder digital – je nachdem, was zu Ihrem Unternehmen passt.
Marktbreite einordnen
Unterschiedliche Unternehmensstrukturen brauchen unterschiedliche Konzepte – ohne Vollständigkeitsversprechen und ohne Tarifgarantie.
Wo tragen Entscheidungsträger besondere Verantwortung?
Wählen Sie einen Einstieg – ohne Daten und ohne Speicherung. Nur Orientierung für den nächsten Abschnitt.
Geschäftsführung & Organe
Rollen, Rechtsformen und Leitungsfunktionen.
Deckung & Selbstbehalt
Finanzielle Parameter vorsichtig einordnen.
Organisation & Kontrolle
Zuständigkeiten, Delegation und Compliance.
Entscheidungen & Verträge
Investitionen, Expansion und Organisation.
Gruppen & Töchter
Unternehmensstrukturen klar erfassen.
D&O ist Vermögensschadenhaftpflicht für Organ- und Managementrisiken
Managerhaftpflicht (D&O) kann – je nach Konzept – vermögensschadenbezogene Risiken betreffen, die aus Organ- und Leitungsfunktionen entstehen können. Sie ist keine Betriebshaftpflicht, kein Firmenrechtsschutz und keine Cyberversicherung. Primus handelt als Makler: Wir ordnen ein, vergleichen und begleiten – ohne Rechtsberatung im engeren Sinne und ohne pauschale Deckungszusagen.
Drei Risikowelten – klar getrennt
Betriebshaftpflicht, Firmenrechtsschutz und D&O lösen unterschiedliche Probleme. Überschneidungen können im Einzelfall entstehen – aber keines der Produkte ersetzt die anderen automatisch.
Betriebshaftpflicht
Betriebsbezogene Haftpflicht aus Tätigkeit, Produkten oder Betriebsstätten – typischerweise Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden. Nicht identisch mit Organhaftung.
Firmenrechtsschutz
Betriebliche Rechtsrisiken und Kosten der Rechtsverfolgung in tariflich definierten Bereichen – getrennt von vermögensschadenbezogener Organhaftung.
D&O / Managerhaftpflicht
Kann vermögensschadenbezogene Risiken aus Organ- und Leitungsfunktionen betreffen. Keine pauschale Deckungsgarantie – und keine Rechtsberatung durch Primus.
Für wen kann D&O relevant sein?
Je nach Unternehmenssituation können Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte sowie leitende Entscheidungsträger betroffen sein. Rechtsform, Organstruktur und tatsächliche Verantwortlichkeiten spielen eine Rolle – es gibt keinen automatischen Schutz für jede Funktion und jede Rechtsform.
Mögliche Funktionen
- Geschäftsführung
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Beirat
- Leitende Entscheidungsträger
Rechtsformen & Struktur
GmbH, AG, Genossenschaft, Stiftung oder andere Strukturen können unterschiedlich relevant sein. Ob und wie ein Konzept passt, hängt vom konkreten Unternehmen ab – keine Aussage, dass jede Rechtsform automatisch versichert ist.
Innenhaftung: Ansprüche aus dem Unternehmen heraus
Innenhaftung beschreibt im D&O-Kontext typischerweise Situationen, in denen das Unternehmen selbst Ansprüche gegen Organe oder Leitungsfunktionen geltend macht. Ob und in welchem Umfang ein Versicherungskonzept solche Fälle betrifft, ist tarif- und fallabhängig. Primus gibt keine Rechtsauskunft und keine Deckungszusage.
Außenhaftung: Ansprüche Dritter
Außenhaftung meint typischerweise Ansprüche Dritter – etwa Gläubiger, Investoren oder andere Anspruchssteller – gegen Organe oder Leitungsfunktionen. Innen- und Außenhaftung sind unterschiedliche Blickwinkel; sie ersetzen einander nicht und sind nicht in jedem Konzept gleich ausgestaltet.
Wichtig: Betriebshaftpflicht und D&O bleiben getrennte Risikowelten. Ob ein konkreter Anspruch versichert sein kann, hängt vom jeweiligen Vertrag und vom Einzelfall ab.
Unternehmerische Entscheidungen sind nicht automatisch versichert
D&O kann im Kontext unternehmerischer Entscheidungen relevant sein – etwa bei Investitionen, Finanzierung, Expansion, Verträgen, Organisation, Personal, Compliance oder Restrukturierung. Das bedeutet nicht, dass jede Entscheidung, jeder Vertrag oder jedes Ergebnis automatisch versichert wäre. Umfang und Versicherbarkeit hängen vom konkreten Konzept ab.
Mögliche Entscheidungskontexte
- Investitionen und Finanzierung
- Expansion und Wachstum
- Verträge und Partnerbeziehungen
- Organisation und Personal
- Compliance und Restrukturierung
Einordnung statt Garantie
Primus hilft, Entscheidungs- und Organisationsstrukturen mit dem Versicherungsbedarf abzustimmen – ohne Vollständigkeitsversprechen und ohne Rechtsberatung.
Organisation, Zuständigkeiten und Kontrollen
Zuständigkeiten, Delegation, Kontrollen und Compliance-Organisation gehören zur Einordnung von Managementrisiken. Primus beschreibt diese Themen als Beratungskontext – nicht als Rechtsberatung und nicht als Prüfstandard für Ihr Unternehmen.
- Klare Zuständigkeiten und Entscheidungswege
- Delegation und Dokumentation
- Kontrollen und Berichtswesen
- Compliance-Organisation im betrieblichen Alltag
Deckungssumme und Selbstbehalt vorsichtig einordnen
Finanzielle Parameter einer D&O-Police hängen vom Unternehmen, von der Struktur und vom gewählten Konzept ab. Primus nennt keine pauschalen Deckungssummen und keine Garantiewerte.
Deckungssumme – mögliche Faktoren
Unternehmensgröße, Umsatz, Bilanzstruktur, Branchenkontext, Organstruktur, bestehende Verträge und Risikoprofil können eine Rolle spielen. Die passende Größenordnung wird fallbezogen besprochen – ohne Standardformel und ohne pauschale Empfehlung auf dieser Seite.
Selbstbehalt – tarifabhängig
Selbstbehalte können je nach Konzept und Versichertenkreis unterschiedlich ausgestaltet sein. Ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt greift, ist vertraglich zu prüfen – keine allgemeine Aussage für alle Tarife.
Claims-made: Kurz und vorsichtig erklärt
Viele D&O-Konzepte folgen dem Claims-made-Prinzip: Maßgeblich kann sein, wann ein Anspruch geltend gemacht wird – nicht allein, wann ein zugrunde liegendes Ereignis stattgefunden hat. Rückwärtsversicherung, Nachmeldefrist und Kontinuität können tarifabhängig relevant sein. Details sind immer dem konkreten Vertrag zu entnehmen; Primus ersetzt keine Rechtsberatung.
Unternehmens-D&O und persönliche D&O
Häufig schließt das Unternehmen eine D&O-Police zugunsten der Organe und Leitungsfunktionen ab. Daneben kann in Einzelfällen eine persönliche Absicherung thematisiert werden. Welche Variante sinnvoll und versicherbar ist, hängt von Situation, Versicherermarkt und Vertrag ab – ohne Automatismus und ohne Angstkommunikation.
Unternehmens-D&O
Typischerweise vom Unternehmen genommen; versicherte Personen und Umfang richten sich nach dem Konzept.
Persönliche D&O
Kann ergänzend oder in besonderen Konstellationen relevant sein. Keine pauschale Empfehlung und kein Ersatz für die Unternehmensbetrachtung.
Unternehmensgruppen und Tochtergesellschaften
Holdings, Tochtergesellschaften, Beteiligungen und internationale Strukturen müssen im Vertrag klar erfasst sein. Es gibt keine automatische Konzernmitversicherung für jede Gesellschaft und jede Funktion. Veränderungen in der Unternehmensstruktur sind ein typischer Anlass zur Prüfung.
Internationale und komplexe Unternehmensrisiken
Grenzüberschreitende Strukturen, Standorte im Ausland oder komplexere Unternehmensrisiken können die Einordnung von D&O und benachbarten Deckungen beeinflussen. Für die breitere Betrachtung komplexer Betriebsrisiken siehe auch die Industrieversicherung.
Besondere Situationen ruhig einordnen
Wirtschaftliche Schieflagen, Restrukturierungen, Gesellschafterwechsel oder erhebliche Organisationsänderungen können Anlass sein, bestehende D&O-Strukturen zu prüfen. Primus begleitet das sachlich und ohne Dramatisierung – als Maklerrahmen, nicht als Krisenberatung im rechtlichen Sinne.
Was zur Einordnung hilfreich ist
Für eine strukturierte Beratung sind typischerweise folgende Informationen relevant – ohne Formular und ohne Datenerfassung auf dieser Seite:
- Rechtsform und Unternehmensstruktur
- Organe und leitende Funktionen
- Tochtergesellschaften und Beteiligungen
- Branche, Größe und wesentliche Geschäftsfelder
- Bestehende D&O-Verträge und Versicherer
- Wesentliche Veränderungen der Organisation oder Gesellschafterstruktur
- Internationale Bezüge, soweit vorhanden
- Benachbarte Deckungen (Betriebshaftpflicht, Firmenrechtsschutz, Cyber)
Versicherer-Netzwerk
Unterschiedliche Unternehmensstrukturen. Unterschiedliche D&O-Konzepte.
Welche Gesellschaft und welches Konzept passen, hängt unter anderem von Rechtsform, Organstruktur, Unternehmensgruppe und internationaler Tätigkeit ab. Als Makler ordnen wir ein – ohne Vollständigkeitsversprechen und ohne Vollmarktbehauptung.
- Allianz
- AXA
- ERGO
- Generali
- Zurich
- R+V
- BarmeniaGothaer
- Helvetia
- Nürnberger
- Württembergische
Passt Ihre D&O-Struktur noch zu Ihrem heutigen Unternehmen?
Prüfanlässe ohne Wechselaufforderung – wenn sich Unternehmen oder Verantwortlichkeiten verändert haben:
- Neue Organe, Beiräte oder Leitungsfunktionen
- Neue Tochtergesellschaften, Holdings oder Beteiligungen
- Wesentliche Expansion, Restrukturierung oder Gesellschafterwechsel
- Internationale Standorte oder veränderte Unternehmensstrukturen
- Länger nicht geprüfter Bestandsvertrag
Begleitung im Anspruchsfall – im Maklerrahmen
Bei Ansprüchen oder der Ankündigung von Ansprüchen unterstützt Primus im Rahmen der Maklertätigkeit: Einordnung der Vertragsunterlagen, Abstimmung mit dem Versicherer und Orientierung zu den nächsten Schritten. Keine Deckungsentscheidung, keine Regulierungszusage und keine Rechtsberatung. Allgemeine Servicewege: Schadenservice.
Weitere Risikowelten im Gewerbe-Cluster
D&O, Betriebshaftpflicht, Firmenrechtsschutz, Industrie und Cyber lösen unterschiedliche Probleme – und gehören oft in dieselbe Unternehmensbetrachtung.
Betriebshaftpflicht
Haftung aus betrieblicher Tätigkeit – nicht Organhaftung.
Industrieversicherung
Komplexe Unternehmensrisiken und Risikoarchitektur.
Cyberversicherung
Digitale Risiken – nicht identisch mit Managerhaftpflicht.
Zurück zum Überblick: Gewerbeversicherungen.
Häufige Fragen zur D&O / Managerhaftpflicht
Was ist eine D&O-Versicherung?
D&O (Directors & Officers) bzw. Managerhaftpflicht kann – je nach Konzept – vermögensschadenbezogene Risiken aus Organ- und Leitungsfunktionen betreffen. Umfang und Versicherbarkeit hängen vom konkreten Vertrag und Versicherer ab.
Was bedeutet Managerhaftpflicht?
Managerhaftpflicht ist die gebräuchliche Bezeichnung für D&O. Sie adressiert typischerweise Haftungsrisiken von Entscheidungsträgern im Unternehmenskontext – nicht die klassischen Betriebsrisiken einer Betriebshaftpflicht.
Für wen kann D&O relevant sein?
Je nach Situation für Geschäftsführung, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und leitende Entscheidungsträger. Rechtsform und tatsächliche Verantwortlichkeiten spielen eine Rolle – es gibt keinen automatischen Schutz für jede Funktion.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und D&O?
Betriebshaftpflicht betrifft typischerweise Haftung aus betrieblicher Tätigkeit. D&O betrifft typischerweise vermögensschadenbezogene Organ- und Leitungsrisiken. Beide Produkte lösen unterschiedliche Probleme und ersetzen einander nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und D&O?
Firmenrechtsschutz betrifft betriebliche Rechtsrisiken und Kosten der Rechtsverfolgung in tariflich definierten Bereichen. D&O ist eine Haftpflichtversicherung für Organ- und Managementrisiken – keine Rechtsschutzversicherung.
Was bedeutet Innenhaftung?
Innenhaftung beschreibt im D&O-Kontext typischerweise Ansprüche des Unternehmens gegen Organe oder Leitungsfunktionen. Ob und wie ein Konzept solche Fälle betrifft, ist tarif- und fallabhängig.
Was bedeutet Außenhaftung?
Außenhaftung meint typischerweise Ansprüche Dritter gegen Organe oder Leitungsfunktionen. Innen- und Außenhaftung sind unterschiedliche Blickwinkel und nicht in jedem Konzept gleich ausgestaltet.
Was ist bei Tochtergesellschaften oder Unternehmensgruppen wichtig?
Unternehmensstrukturen müssen im Vertrag klar erfasst sein. Es gibt keine automatische Konzernmitversicherung für jede Tochtergesellschaft und jede Funktion. Strukturänderungen sind ein typischer Prüfanlass.
Wann sollte ein D&O-Vertrag überprüft werden?
Bei neuen Organen, Töchtern oder Holdings, Expansion, Restrukturierung, Gesellschafterwechsel, internationalen Bezügen oder längerer Zeit ohne Prüfung. Prüfung bedeutet Einordnung – keine Wechselaufforderung.
Wie unterstützt Primus bei der D&O-Beratung?
Primus handelt als Makler: Wir ordnen Risiken ein, vergleichen passende Konzepte und begleiten Bestand und Anspruchsfall im Maklerrahmen – persönlich vor Ort oder digital. Keine Rechtsberatung und keine pauschalen Deckungszusagen.
Später: Primus D&O-Check
Vorbereiteter Einstieg für eine spätere Orientierung zu Rechtsform, Organen, Unternehmensstruktur, Töchtern, bestehenden Verträgen und benachbarten Deckungen. Noch kein Formular, keine Datenerfassung, keine Speicherung.
Passt Ihre D&O-Struktur noch zu Ihrem heutigen Unternehmen?
Rollen, Strukturen und Verantwortlichkeiten verändern sich mit dem Unternehmen.