Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben. Dazu gehören Fenster, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern.
Die Einzelpolice kann günstiger sein
Die Beiträge zur Glasversicherung richten sich nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern. Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Ein separater Vertrag bei einem günstigen Anbieter kann deutlich preiswerter sein.
Tipp: Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann ein Kran oder ein Gerüst erforderlich sein. Achten Sie beim Abschluss der Glasversicherung darauf, dass diese Kosten mitversichert sind.
Schließen Sie die Glasversicherung rechtzeitig ab
Glasbruch ist bei Neubauten durch die Bauleistungsversicherung solange abgedeckt, bis die Fenster ins Gebäude eingesetzt werden. Gegen das Risiko, dass während der restlichen Bauzeit etwas zu Bruch geht, können Sie sich mit einer Glasversicherung schützen.
Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben. Dazu gehören Fenster, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern.
Die Einzelpolice kann günstiger sein: Die Beiträge zur Glasversicherung richten sich nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern. Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Ein separater Vertrag bei einem günstigen Anbieter kann deutlich preiswerter sein.
Tipp: Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann ein Kran oder ein Gerüst erforderlich sein. Achten Sie beim Abschluss der Glasversicherung darauf, dass diese Kosten mitversichert sind.
Schließen Sie die Glasversicherung rechtzeitig ab: Glasbruch ist bei Neubauten durch die Bauleistungsversicherung solange abgedeckt, bis die Fenster ins Gebäude eingesetzt werden. Gegen das Risiko, dass während der restlichen Bauzeit etwas zu Bruch geht, können Sie sich mit einer Glasversicherung schützen
Bei der Glasbruchversicherung wird unterschieden zischen Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Folgendes Glas zählt beispielsweise dazu:
1. Gebäudeverglasungen
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Duschkabinen oder Sonnenkollektoren 2. Mobiliarverglasungen,Schränken, Vitrinen, Öfen, Elektro- oder Gasgeräten
Stand-, Wand- oder Schrankspiegel
Glasplatten
optional: Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien
Der genaue Versicherungsumfang geht aus den im Vergleich hinterlegten Versicherungsbedingungen hervor.
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Scheiben durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten.
Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner teile oder seiner Ladung, ferner nicht aus Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen sind ebenfalls nicht versichert. Für Glasschäden aufgrund dieser Gefahren, kann eine Wohngebäudeversicherung (für die Gebäudeverglasung) oder eine Hausratversicherung (für Mobiliarverglasung) aufkommen.