Wer ein Haus baut, betritt damit meist Neuland und muss an vieles denken. Haben Sie Eigenleistungen eingeplant oder die Unterstützung von Verwandten und Bekannten zugesagt bekommen?
Dann sollten Sie daran denken, dass diese Zeit der Bauphase für Sie selbst und für Ihre Bauhelfer ein deutlich höheres Unfallrisiko mit sich bringt. Sorgen Sie daher mit einer Bauhelferunfallversicherung für entsprechenden Unfallversicherungsschutz.
Versichert sind alle freiwilligen unentgeltlichen Helfer, Freunde, Verwandte und Bekannte, die im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf der im Versicherungsschein genannten Baustelle tätig sind. Der Bauherr als Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner zählen nicht zum versicherten Personenkreis und sollten aus diesem Grund eine private Unfallversicherung abschließen. Die versicherten Personen müssen nur mit Anzahl und nicht mit Namen genannt werden, womit eine hohe Flexibilität bei der Absicherung erreicht wird.
Versichert sind Unfälle, von denen die Bauhelfer, anlässlich von Bauarbeiten im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf dem im Versicherungsschein genannten Baugrundstück, betroffen sind. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten des Baugrundstückes zur Verrichtung der Bauarbeiten und endet mit dem Verlassen desselben nach Beendigung der Bauarbeiten.
Unfälle auf den Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit sind nicht mit eingeschlossen.
Sollten zur Zeit eines Unfalls mehr als die genannte Personenzahl im Auftrag des Versicherungsnehmers mit Bauarbeiten auf dem Baugrundstück beschäftigt sein, so reduzieren sich die Versicherungssummen im Verhältnis der tatsächlich auf dem Bau anwesenden zu den gemeldeten Bauhelfern.
Beispiel: Sie beginnen im Frühjahr mit dem Bau Ihres Hauses. Ihr Vater und Ihr Bruder unterstützen Sie dabei. Zwei Bauhelfer sind dementsprechend im Versicherungsschein der Bauhelferunfallversicherung angegeben.
Versicherungssumme Invaliditätsleistung für zwei Personen 100.000 Euro, Versicherungssumme Todesfallleistung für zwei Personen 50.000 Euro.
Nun neigt sich das Jahr langsam dem Ende zu und der erste Frost steht vor der Tür. Da die Zeit knapp wird, bitten Sie nun noch Ihren Schwager, Ihnen bei den letzten Arbeiten zu helfen. Damit erhöht sich die Zahl der Bauhelfer von zwei auf drei. Passiert einem der nunmehr drei Bauhelfer etwas, so wird die jeweilige Versicherungssumme nicht durch zwei, sondern durch drei geteilt.
Fällt nun der Vater vom Dach oder der Schwager sägt sich beim Ausbau des Dachstuhls ins Bein oder es passiert im schlimmsten Fall beides, so stehen jedem der freiwilligen Bauhelfer ein Drittel der Versicherungssummen zu, d. h. 33.333 Euro Invaliditätsleistung und 16.666 Euro Todesfallleistung.