Versicherungswirtschaft, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale sagen: Ja. Die Versicherung, korrekt Gewässer-Schaden-Haftpflichtversicherung, deckt die Kosten ab, die durch Schäden von austretendem Heizöl in Grund- oder Fließgewässer entstehen. Dabei ist es gleich, wer den Schaden verursacht. Immer haftet der Betreiber der Tankanlage. Besonders hoch ist das Risiko bei Erdtanks, die man nur schwer kontrollieren kann, sowie in Trinkwasserschutzzonen, oder in direkter Nachbarschaft zu Flüssen und Seen. Trotz Versicherung muss der Betreiber die Sicherheitsvorschriften einhalten, die Tankanlage also auch entsprechend warten und kontrollieren. Die Versicherungswirtschaft registriert pro Jahr ca. 1 Schadenfall unter ca. 1.000 Verträgen, wobei die durchschnittlichen Schadenssummen bei Erdtanks wesentlich höher sind (31.000 €) als bei oberirdischen Tankanlagen (6.000 €). Bei Hochwasser oder anderen Elementarschäden greift die Versicherung nicht, da in solchen Fällen auch keine Gefahrenhaftung für den Ölheizungs-Besitzer vorliegt. Die Kosten pro Jahr für eine Öltankversicherung liegt bei ca. 40 Euro für oberirdische und ca.70 Euro für Erdtanks. Oft wird die Versicherung in Kombination mit anderen Versicherungen angeboten (Hausversicherung, private Haftpflichtversicherung). Summa summarum:
Öltankversicherungen sind ein seriöses Angebot für Ölheizungsbesitzer, auch wenn Schadensfälle relativ selten sind.
Wenn sich in Ihrem Haus ein Öltank befindet, sollten Sie sich unbedingt durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung absichern: immerhin können immense Kosten auf Sie zukommen, wenn der Tank einmal leckt. Dann müssen nämlich Sie für die Reinigung von Grundwasser, Gewässern und Erdreich aufkommen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.
Hohe Versicherungssumme empfohlen
Da Sie nach einer Havarie in voller Höhe für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen: nicht selten übersteigt der Schaden 1 Million Euro.
Versicherer sofort informieren
Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schaden kommen, müssen Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Auch müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn juristische Schritte gegen Sie eingeleitet wurden.