Haus&Grundbesitzerhaftpflicht

Die Vermieterhaftpflicht! - Auch Haus und Grundbesitzerhaftpflicht genannt.

Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in §836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.


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Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Besitzer von Mehrfamilienhäusern, nicht selbst genutzten (vermieteten) Einfamilienhäusern, Bau- und Wiesengrundstücken, Äckern, Wohnungseigentümer- gemeinschaften

Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung sowie den selbstgenutzten Schrebergarten besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung.

 


Wann besteht Versicherungsschutz?

Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen, Bürgersteigen und Fahrbahnen).