Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Für Katzen, Wellensittiche, Kanarienvögel, Papageien, Meerschweinchen, Kaninchen oder privat gehaltene Schweine, Schafe, Ziegen, Tauben, Hühner besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung.
Wenn Sie jedoch Hunde, Pferde, Ponies, Esel oder Rinder halten, müssen Sie dieses Halterrisiko gesondert versichern. Auch für exotische Tiere, wie z. B. Schlangen, Affen, Raubkatzen, Krokodile, Echsen erfolgt Versicherungsschutz nur nach Absprache mit dem Haftpflichtversicherer.
Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
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Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.
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