Details zur Veranstalterhaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Als Veranstalter brauchen Sie Haftpflichtschutz

Wer Festumzüge, Märkte, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents und andere Veranstaltungen durchführt, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich. Gerade auf öffentlichen Veranstaltungen sind Schadenfälle besonders häufig. Wenn Menschen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden, haften Sie als Veranstalter auch finanziell, deshalb brauchen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. In der Veranstaltungshaftpflicht versichert sind Sach- und Personenschäden durch aktiv Mitwirkende, aber auch Schäden, die von Besuchern verursacht werden.

Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen

Die Veranstaltungshaftpflicht entschädigt bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Versichert ist die Veranstaltung selbst, aber auch die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten vorher und nachher. Der Beitrag zur Veranstaltungshaftpflicht richtet sich nach Art und Besucherzahl der versicherten Veranstaltung. Tipp: Wenn Sie für Ihre Veranstaltung Räumlichkeiten anmieten, achten Sie darauf, dass in Ihrer Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden versichert sind.

Veranstaltungshaftpflicht – versicherter Zeitraum

-   während der Vorbereitungszeit
-   während der laufenden Veranstaltung
-   während der Nachbereitungszeit


Wo leistet die Veranstalterhaftpflicht

-    Kostenübernahme bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
-    Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche


Welche Deckungssummen sollte ich haben?

-  allgemeine Empfehlung: mindestens 2 Millionen Euro
-  im Zweifelsfall: individuell je nach der zu versichernden Veranstaltung


Was kostet die Veranstalterhaftpflicht

-  abhängig von der Art der Veranstaltung  und der Teilnehmerzahl


Veranstalterhaftpflicht vergleichen & sparen

 Unsere Veranstalterhaftpflicht-Versicherungsvergleiche.Mit dieser Versicherung versichert sich der Veranstalter gegen Schäden, die er (oder seine Mitarbeiter) verursacht haben und für die er von dem Geschädigten in Anspruch genommen wird.  Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht-Haftpflichtversicherung kann nur dringend nahegelegt werden. Schnell sind irgendwelche Schäden entstanden, die auch schnell eine schwindelerregende Höhe erreichen können.