Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können gegen einen geringen Zuschlag die Dienst- bzw. Amtshaftpflicht in die private Haftpflichtversicherung mit einschließen. Es geht um die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei denen der Beamte von seinem Dienstherrn in Regress genommen werden könnte. Das ist aber erst bei grober Fahrlässigkeit möglich (die schon fast an Vorsatz grenzt). An der Geringfügigkeit des Beitragszuschlages von wenigen Euro kann man bereits erkennen, wie selten solche Regressfälle vorkommen. Es sollten die gleichen Kriterien wie in der Privathaftpflichtversicherung erfüllt werden. Zudem sollte der Verlust von Dienstschlüsseln mitversichert werden.
Sicher im Berufsalltag
Als Lehrer sind Sie einer besonders hohen Verantwortung ausgesetzt: Sie haben nicht nur im Unterricht oder den Pausen die Aufsichtspflicht für Ihre Schüler, sondern auch bei Ausflügen und Wandertagen, im Sportunterricht oder auf Klassenfahrt. Lehrer sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Schützlinge jederzeit zu gewährleisten. Es ist aber kaum möglich die Kinder ständig im Blick zu haben. Schnell können sie sich verletzen oder etwas anstellen…
Die Lehrer-Haftpflichtversicherung schützt Sie dann vor den finanziellen Konsequenzen Ihrer speziellen Haftung und Sie können ganz beruhigt Ihren Job machen.